Barbara Heer

View Original

Tagesfamilien müssen den Mindestlohn erhalten!

Tagesfamilien sind eine wichtige Säule des Betreuungsangebots im Kanton Basel-Stadt. Diese Säule droht aktuell wegzubrechen, weil die Arbeitsbedingungen äusserst schlecht und mit der Teuerung noch schlechter geworden sind. Da Tageseltern Arbeitnehmende sind, fallen sie unter das Mindestlohngesetz. Dass die Regierung zögert, ihnen den Mindestlohn zu bezahlen, ist ein Skandal.

Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen schliessen wichtige Lücken im System: so bieten sie z.B. Betreuung abends, über Nacht und am Wochenende an. Aufgrund der Care-Krise und dem Fachkräftemangel gibt es offene, besser bezahlte Stellen in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, weswegen aktuell einige Tagesmütter und -väter in diesen Sektor wechseln. Die Teuerung hat derweil die Problematik der extrem tiefen Löhne und der tiefen Mahlzeitenbeiträge nochmals deutlicher gemacht  und ist ein weiterer Treiber für den Ausstieg. Laut Ratschlag 17.1460.01 sieht die Regierung die Tagesfamilien als ein “unerlässliches Angebot”, insbesondere für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder Schichtarbeit. Ich wollte im Februar mittels einer Interpellation von der Regierung wissen, welche Sofortmassnahmen der Regierungsrat ergreift, um das Wegbrechen des Angebots zu verhindern.

Die Antwort der Regierung war leider eher ernüchternd (bz basel). Es scheint der Regierung egal zu sein, dass dieses Modell mit den jetzigen Arbeitsbedingungen nicht mehr lange existieren wird. Die Frage des Mindestlohns ist weiterhin nicht geklärt. Ich bin überzeugt, dass die Umsetzung vom Mindestlohn im Tagesfamilienbereich eine Steigerung der Qualität und eine langfristige Sicherung des Angebots bewirken würde, welches das verfassungsmässige Recht auf Betreuung für die Vielfalt der Familien- und Berufsmodelle im Kanton sichert. Die Bevölkerung hat dem Gegenvorschlag zum Mindestlohn zugestimmt, mit einer breit abgestützten Diskussion von Ausnahmen. Die Tagesfamilien gehören klar nicht zu diesen Ausnahmen und fallen somit unter den Mindestlohn. Mit Blick die hohe Verantwortung, die diese Familien für Kinder im Kanton haben, mit Blick auf die Care-Krise, und die Verletzung des verfassungsrechtlichen Rechts auf Betreuung für Schichtarbeitende, wenn es Tagesfamilien nicht mehr gibt,  gibt es keine legitimen Gründe, hier eine Aufnahme sehen zu wollen. Die Regierung hat jetzt sehr viel zu tun und ich wünsche viel Erfolg.