Barbara Heer

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Ist Basel-Stadt bereit für die Umsetzung des revidierten Sexualstrafrechts?

Per 1. Juli 2024 ist das neue Sexualstrafrecht schweizweit in Kraft getreten. Ich habe im Juni 2024 eine Interpellation eingereicht und die Regierung gefragt, ob Basel-Stadt vorbereitet ist für die Umsetzung des revidierten Gesetzes.

Mit dem neuen Sexualstrafrecht liegt neu eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung bereits dann vor, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist und dieser sich vorsätzlich über den geäusserten Willen des Opfers hinwegsetzt. Ausserdem wird die Definition der Vergewaltigung ausgeweitet. Der Tatbestand ist neu geschlechtsneutral formuliert und umfasst nicht nur den sogenannten Beischlaf, sondern jegliche Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Weiter können verurteilte Personen bei Delikten gegen die sexuelle Integrität sowie wegen sexueller Belästigung beschuldigte Personen zum Besuch eines Lernprogramms verpflichtet werden.

Die Kantone sind für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie für die Polizei zuständig. Dementsprechend hat auch der Kanton Basel-Stadt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Sexualstrafrechtsreform. Die Antworten der Regierung auf meine Fragen können hier nachgelesen werden (S. 63-65).

Heute erstatten knapp 10% der Betroffenen Anzeige. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass in den Prozessen und Einvernahmen Opfer retraumatisiert werden, ihnen eine Mitschuld zugewiesen wird, und Vergewaltigungsmythen immer noch präsent sind. Es braucht einen opfersensiblen Ansatz in allen Phasen der Strafprozesse. Es braucht ein Sicherstellen des Vertrauens, dass die Institutionen mit der Thematik adäquat umgehen. Nur so kann die Anzeigequote erhöht werden.